Einatmen. Ausatmen. Heilen.

Kosten und Kostenübernahme

Einzelsitzung (50 min): 134,06€ (Selbstzahler) oder 167,58€ (PKV)
Doppelsitzung (100 min): 2x Sitzungspreis

AD(H)S-Diagnostik beispielhaft :
– 4 Termine (536,24€)
– Biografiearbeit (187,69€)
– Testbatterie (75,75€)
– Ausführliches Gutachten (204,00€)
Gesamtbetrag = 1.003,68

Abweichungen von dem Gesamtbetrag sind möglich u.a. wenn mehr Termine oder eine persönliche Fremdanamnese notwendig ist.

Die Kosten für eine indizierte Richtlinienpsychotherapie, die zum Ziel hat, eine psychische Störung mit Krankheitswert zu lindern, sind grundsätzlich durch die Krankenkassen erstattungsfähig. Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, rechne ich immer direkt mit Ihnen ab. Grundlage für die Abrechnung bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit dem 2,3 bis 3,5-fachen Satz. Bitte informieren Sie sich frühzeitig darüber zu welchen Bedingungen laut Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen werden. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, welche Leistungen Ihre Versicherung abdeckt und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Für Heilfürsorgeberechtigte werden die Kosten für eine Psychotherapie vollständig übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Heilfürsorgestelle über die genauen Bedingungen.

Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) können die Kosten für eine Psychotherapie gemäß den geltenden Beihilfevorschriften erstattet bekommen. Auch hier ist es ratsam, sich vorab über die genauen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.

Wenn Sie die Kosten für die Therapie selbst tragen möchten, profitieren Sie von maximaler Flexibilität. Es ist keine Genehmigung durch eine Versicherung erforderlich, und Sie können die Therapie nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis erstattet bekommen. Erfragen Sie unbedingt im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse welche Bedingungen gestellt werden zur Kostenübernahme.

Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?

  • Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen TherapeutInnen zu finden (z. B. durch Anrufe oder schriftliche Anfragen).
  • Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Therapie in meiner Privatpraxis.